Externer Datenschutzbeauftragter
und Datenschutzberatung für
Arztpraxen und Gesundheitsunternehmen
Wenn Sie 10 oder mehr Mitarbeiter beschäftigen, benötigen Sie regelmäßig einen Datenschutzbeauftragten. Als externe Datenschutzbeauftragte helfen Ihnen bei der datenschutzkonformen Umsetzung Ihres Betriebs.
Über uns
Wir verfolgen das Ziel, das aktuelle Datenschutzrecht in Arztpraxen und Gesundheitsunternehmen zu fairen und transparenten Konditionen umzusetzen. Unsere Datenschutzbeauftragten (Zertifizierung nach DSC Standard) betreuen Sie im nachgefragten Umfang und ohne versteckte Kosten. Als externe Datenschutzbeauftragte stellen wir in Zusammenarbeit mit den Verantwortlichen in Ihrem Unternehmen die Umsetzung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in kompetenter und praxisorientierter Weise sicher.
Dr. Felix Reimer
LL.M (medizinrecht)
Inhaber,
Rechtsanwalt
Michael Dietrich
Geschäftsführer, Datenschutzbeauftragter
Leistungen
Wir stehen Ihnen in allen Belangen rund um den Datenschutz in Arztpraxen und medizinischen Einrichtungen als kompetenter Ansprechpartner zur Verfügung.
Benennung als Datenschutzbeauftragter
Datenschutzkonforme Betriebsorganisation
Homepage-Optimierung (Datenschutzerklärungen, Opt-Ins etc.)
Unterlagenmanagement (Verarbeitungsverzeichnisse, Datenschutzinformationen, Rechtsgrundlagen)
Ausschließliche Spezialisierung auf den Gesundheitssektor
Mitarbeiterschulungen
Einwilligungslösungen (Abrechnungsstellen, Labore, Arztbriefe, Terminservices, Datenanalysetools etc.)
Auftragsverarbeitungsverträge usw.
Was ist ein Datenschutzbeauftragter?
Ein Datenschutzbeauftragter muss nach den gesetzlichen Vorgaben unabhängig sein, um die Aufgaben zum Schutz des Persönlichkeitsrechts und die Kontrollfunktion innerhalb eines Unternehmens wahrnehmen zu können. Dazu muss der Datenschutzbeauftragte weisungsfrei sein und seine Aufgaben mit hinreichender Eigenständigkeit wahrnehmen können. Dies führt bei internen Datenschutzbeauftragten, als Beschäftigte des Unternehmens, in der Praxis zu unterschiedlichen Problemen. Ein externer Datenschutzbeauftragter bringt dagegen die erforderliche Fachkompetenz mit, hat bereits Erfahrung in den einschlägigen Bereichen und kann zu den Unternehmensprozessen als außenstehender Dritter praxisgerechte Hinweise und Handhabungen beisteuern, ohne den Betrieb dauerhaft zu stören.
Wir von DATAMEDPRO haben uns daher ausschließlich auf Datenschutzfragen im Gesundheitssektor spezialisiert. So können wir sicherstellen, zu allen Fragen und Kernthemen des Datenschutzes im Gesundheitswesen kompetent und fachkundig beraten zu können. Wir verfolgen aktuelle Entwicklungen, bilden uns ständig fort und sind mit Ärztekammern, Kassenärztlichen Vereinigungen und einer bundesweit tätigen Medizinrechtskanzlei gut vernetzt. Für alle Fragen rund um das Thema Datenschutz in Arztpraxen und Unternehmen im Gesundheitssektor sind wir daher die richtigen Ansprechpartner.
Unsere Grundkonditionen für alle Kunden:
Hier finden Sie unsere fairen, transparenten Konditionen. Eventuelle Sachkosten berechnen wir zusätzlich nach Aufwand für höchste Transparenz.
Benennung und grundsätzliche verfügbarkeit als Datenschutzbeauftragter
170,-€
netto/Jahr
Jahresgrundhonorar für fixes Stundenkontingent von 4 Tätigkeitsstunden / Jahr
280.-€
netto/Jahr
Darüber hinausgehender Stundensatz externer Datenschutzbeauftragter
89.-€
netto
Kontakt
Unsere Datenschutzspezialisten stehen Ihnen gerne zur Verfügung.
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Adresse
Gutenbergstraße 86,
74074 Heilbronn